Denkzettel für „unsere Demokratie“

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Ralf Flierl,
Chefredakteur

Editorial 10/2026

Der Absturz der CDU bei der Wahl in Sachsen-Anhalt hatte historisches Ausmaß: Mehr als eine Halbierung auf 17,2% der Stimmen, während die gesichert rechts von ihr stehende AfD haushoch gewann. Ebenso historisch war das Wahldebakel in Mecklenburg-Vorpommern, wo die CDU erstmalig die 5%-Schwelle unterschritt und damit aus dem Landtag fliegt. Angesichts dessen zeigte sich Kanzler Friedrich Merz einerseits schockiert, andererseits aber auch bockig. Er betonte: „Aufgeben ist für mich keine Option.“ Wir reden von demjenigen Kanzler, der sein Amt mit dem vermutlich eklatantesten Bruch eines Wahlversprechens („keine Neuverschuldung“) begann, welches die Republik je gesehen hat – und das auch noch in dreistester Weise mit einer damals schon abgewählten Bundestagsmehrheit. Dass trotz dieses jüngsten „blauen Wunders“ für die CDU die Brandmauer weiter steht, spricht aus meiner Sicht Bände.

Darf ich angesichts all dessen Kritik an „unserem momentanen demokratischen System“ äußern? In unserem Grundgesetz lautet der Artikel 20, Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.“ Aber ist es in der Realität nicht so (siehe oben!), dass die Staatsgewalt von alle vier Jahren gewählten Repräsentanten ausgeht, welche über die dann folgenden vier Jahre alles Mögliche entscheiden, auch wenn das Volk klar etwas ganz anderes verlangt? Unsere Titelgeschichte ab S. 16 eröffnet neue Blickwinkel.

Die „Wahlen“, welche im besagten zweiten Halbsatz des Artikel 20 genannt sind, hat das Volk sehr wohl – eben alle vier Jahre. Aber was ist mit den „Abstimmungen“? Dieser Begriff bezeichnet die direkte Ausübung von Staatsgewalt durch das Volk. Doch solche Abstimmungen gibt es in der Bundesrepublik nicht! Thorsten Bohnenberger hat sich genau über diese Defizite des momentanen demokratischen Prozesses Gedanken gemacht und einen, wie ich finde, sehr ausgeklügelten und zugleich einfachen Vorschlag gemacht, wie das Volk diejenige Rolle übernehmen kann, welche ihm vom Grundgesetz zugesprochen wird (ab S. 20).

Seit vielen Jahren sind wir mit mehreren Redakteuren auf der jährlichen Konferenz des Ludwig von Mises Institut Deutschland e.V. vertreten, welche im Oktober 2026 letztmalig im noblen Münchner Hotel Bayerischer Hof stattfinden wird – denn das Hotel wird den Vertrag mit dem Institut nicht mehr verlängern. Grund dafür seien „besorgniserregende Äußerungen“, welche im Laufe der Jahre auf diesen Konferenzen getätigt wurden. Gemeint sind damit vermutlich Gedanken, wie ich sie eingangs dieses Editorials wiedergegeben habe. Dass sich die Hotelleitung erst durch die Artikel eines womöglich instrumentalisierten Presseorgans zur Kündigung genötigt sah, kennt man ja inzwischen von einigen anderen Fällen: „Cancel Culture“ ist der neudeutsche Begriff dafür. Mehr dazu auf S. 22, und eines sei noch gesagt: Wir werden wie gewohnt im nächsten Heft von der 2026er Tagung berichten.

Diese Ausgabe bietet aber auch vielerlei spannende Geschichten zu Investments aus den Bereichen Immobilienaktien (ab S. 6), kanadische Ölproduzenten (S. 48), Edelmetallminen (S. 56) oder Value-Titel aus den Beneluxländern (S. 52).

Eine in jeder Hinsicht gewinnbringende Lektüre wünscht Ihnen

Ralf Flierl

Chefredakteur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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