Seit dem 31.7. sind – der EU sei Dank! – Hersteller verpflichtet, Waschmaschinen, Handys, Fernseher etc. zu reparieren – „unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt“, das den Verbraucher nicht von der Inanspruchnahme einer Reparatur abhalten dürfe. Eine „übliche Gewinnspanne“ ist aber gnädigerweise gestattet. „Endlich“, titelte bild.de, sei es da, das Recht auf Reparatur.
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