Auf dem Weg in den Sozialismus
Kurz vor unserem Redaktionsschluss erschien eine Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zum Berliner Mietendeckel, der im Februar 2020 eingeführt und bereits etwas mehr als ein Jahr später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. Demnach hat sich das Angebot an Wohnungen ab der Geltungsdauer der Mietenobergrenze um die Hälfte verringert. Die Mieten hätten sich zwar um ca. 6% verringert – parallel dazu hatten aber rund 20% der privaten Vermieter „finanzielle Einschränkungen“ hinzunehmen, 4% davon konnten gar ihre Kredite nicht mehr bedienen.
